2000 – 2009

Einführung in die Dekade

Am 1. Juli 2001 tritt das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Kraft. Es enthält die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Damit wurden das Rehabilitationsrecht und das Schwerbehindertenrecht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Es komplettiert das in den Jahren vorher festgelegte Recht auf Selbstbestimmung und das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen um die Dimension des ausdrücklichen Rechts auf Teilhabe in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung haben Rechte und Pflichten wie alle Bürger*innen. Die eher individuelle Perspektive auf die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung wird erweitert um den Blick auf gesellschaftliche Strukturen. Die Umsetzung dieser Bestimmungen von Teilhabe und ihre konkrete Bedeutung im Alltag der zu leistenden Unterstützungen vonseiten der Institutionen wird auf mehreren internationalen Fachkongressen thematisiert. Impulsgebend ist der erste internationale Kongress „Community Care“, den die Evangelische Stiftung Alsterdorf organisiert.

Zu den einzelnen Jahren:

Der Gemeinwesengedanke bzw. die Gemeinwesenarbeit hat als Kernidee, dass die hauptsächliche Unterstützung nicht mehr in den Institutionen selbst stattfindet, sondern „vor Ort“, das heißt im gesellschaftlichen Lebenskontext der Menschen mit Behinderung. Auch Menschen mit geistiger Behinderung sollen im örtlichen Kontext, also außerhalb der Institution, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass Menschen mit Behinderung einen hohen Anteil der Teilnehmenden dieser Fachkongresse ausmachen und somit ihre Wünsche und Bedürfnisse selbst formulieren können.