1986

Januar 1986

Die Wohngruppe Bethanien feiert ihren Umzug nach Volksdorf
Am 18. Januar findet die Einweihungsfeier der Volksdorfer Außenwohngruppe statt. Laut der alsterdorfeigenen Mitarbeiterzeitschrift Umbruch sind die Konflikte mit der Nachbarschaft noch nicht ausgestanden – immerhin zwei Anlieger klagen vor dem Hamburger Verwaltungsgericht gegen die Genehmigung des Ortsamtes Walddörfer.
Probst Christoph Lehmann, Hans-Günther Ahrens vom Kirchenkreisbezirk Bramfeld-Volksdorf, Leiter des Ortsamtes Walddörfer, und der Vorstandsvorsitzende der damaligen Alsterdorfer Anstalten halten am 18. Januar die Reden zur Einweihungsfeier. Hans-Günther Ahrens macht deutlich, dass jedoch die Mehrheit der Volksdorfer den Menschen mit Behinderung respektvoll begegnen und ihnen gegenüber tolerant sind.  

(vgl. o. N. 1986, Auf gute Nachbarschaft. Volksdorfer Wohngruppe feierte ihren Umzug, in: Alsterdorfer Anstalten [Hg.], Umbruch. Mitarbeiter-Zeitschrift der Alsterdorfer Anstalten Nr. 1/ Januar 1986, ArESA, Hamburg)

August 1986

Vereinbarung über einen Betreuungszuschlag für das Betreute Wohnen der Alsterdorfer Anstalten mit der Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales
Mit der Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales wird eine Vereinbarung geschlossen, die regelt, dass die Vergütung der Betreuung von Erwachsenen mit Behinderung in Wohnungen künftig über einen Betreuungszuschlag geschehen wird. Diese Vereinbarung ist gültig ab 1. Januar 1986. In der Anlage 2 wird unter der Überschrift „Maßnahmen der Eingliederungshilfe fachliche Weisung SR 24/86 in Punkt 10.2“ betreutes Wohnen als Leistung beschrieben.

„Es handelt sich hier um eine besondere Form der ambulanten Hilfe vornehmlich für solche Behinderte [Menschen mit Behinderung], die durch einen Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung soweit gefördert und befähigt worden sind, einen eigenen Haushalt zu führen und ihr Leben zu gestalten, wenn ihnen ambulante Beratung und Hilfe in einem gewissen Umfang zur Verfügung steht.“

(s. Vereinbarung mit der BAJS vom 27.08.1986, ArESA DV 1797 II, Hamburg)

Europäischer Kongress für und mit Menschen mit Behinderung – Kritik
Vom 14. bis zum 18. Oktober 1986 trafen sich in Hamburg Fachleute aus ganz Europa und Angehörige von Menschen mit Behinderung zum 1. Europäischen Kongreß der ILSMH (International League of Societies for Persons with Mental Handicap), um sich über Möglichkeiten der Umsetzung des Normalisierungsprinzips auszutauschen. (s. Ankündigung von Ursel Heise im Umbruch Nr. 8/September 1985)

Den Menschen mit Behinderung, die am Kongress teilnahmen, wurde ein Alternativprogramm angeboten, ein Erfahrungsaustausch mit Wohngruppen vor Ort. Dieses Vorgehen stimmte sie jedoch abschließend sehr unzufrieden. Der Umbruch berichtet:

„Mehr als 300 geistigbehinderte Kongreßteilnehmer [erarbeiteten] in den Behinderten-Einrichtungen im Groß-Hamburger Raum ihre Empfehlungen zum gleichen Thema […].
Die mit Spannung erwartete Podiumsdiskussion Behinderter [mit Menschen mit Behinderung] am letzten Tag im CCH war dann eine kalte Dusche für den Veranstalter. Selbstbewußt demonstrierten die Teilnehmer der alternativen Programme, daß sie sich an den Rand gedrängt fühlten: Während die Fachleute sich im CCH austauschten, waren sie in den Einrichtungen vor Ort – wieder unter sich. Genau das, meinten sie, habe mit Normalisierung wenig zu tun.“

(s. UE [Verfasserkürzel] 1986, Was heißt Normalisierung? 1. Europäischer Kongreß ILSMH, in: Alsterdorfer Anstalten [Hg.], Umbruch. Mitarbeiter-Zeitschrift der Alsterdorfer Anstalten Nr. 11/November 1986, ArESA, Hamburg)