1980

Januar 1980

Konfessionsbindung der Mitarbeitenden
Die beiden Vorstände Ulrich Heine und Hans-Georg Schmidt werfen die Frage nach der Konfessionsbindung auf, d. h. die Frage nach der Haltung von Mitarbeitenden und nach dem Maß ihrer christlichen Prägung.

„[Sie] weisen darauf hin, daß die Realität heute ganz anders aussieht. Man muß z. Zt. froh sein, wenn man überhaupt Mitarbeiter findet, die bereit sind, in den Anstalten zu arbeiten.“

(s. Protokoll. Konferenz leitender Mitarbeiter vom 30.01.1980, ArESA DV 599, Hamburg, S. 2)

Elternrechte und -pflichten im Wohnheim
Direktor Pastor Hans-Georg Schmidt berichtet:

„daß in zunehmendem Maße Eltern Kritik üben und auch der Elternbeirat, der bislang ein ausgleichendes Element war, kritischer wird. Hier steht die Frage an, wie weit die Elternrechte reichen. Vor allen Dingen wird die Frage der Notwendigkeit des Abschlusses eines Heimvertrages angesprochen.“ (ebd.)

Tätigkeitsbericht des Elternbeiratsvorsitzenden, Herr König 1981

„Erinnerungen an die Zusammenarbeit mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in den Jahren 1976 bis 2001“, von Karl Tjaden, 2020

Februar 1980

Betriebsklima in den Alsterdorfer Anstalten
Unter den Mitarbeitenden ist gerade im letzten Jahr eine erhebliche Unruhe entstanden:

„Das Betriebsklima wird als nicht gut bezeichnet. Es sollen sich radikale Gruppierungen in Alsterdorf gebildet haben. Neuerdings gibt es einen offenen kritischen Kreis, der Denkanstöße für die Anstaltsleitung hinsichtlich der Unzufriedenheit der Mitarbeiter geben will.“ Als Kritikpunkte werden benannt: „Fehlender Informationsfluß (Kommunikationsbremsen), unzureichende Arbeitsbedingungen, zu große und daher unübersichtliche Arbeitsgebiete, z. T. nicht qualifizierte Abteilungsleiter, Verunsicherung durch Nichtvorgabe von Zielen.“

(s. Protokoll. Klausurtagung Konferenz leitender Mitarbeiter vom 16./17.02.1980, ArESA DV 599, Hamburg, S. 1)

Konzeptionsausschuss
Gerd Gritzke, Chefarzt des Ev. Krankenhauses Alsterdorf und der Heilerziehungspflegeanstalt, berichtet aus dem Konzeptionsausschuss:

„Es werden Überlegungen über die Bereiche Wohnen, Schule und Freizeit angestellt. Die Behinderten werden entsprechend ihres Behinderungsgrades aufgeteilt in
a) anbahnungsfähige Behinderte,
b) tagesförderungsstättenfähige Behinderte und
c) Behinderte mit der Fähigkeit für eine Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte.
Außerdem gibt es Überlegungen für die Pfleglinge ‚im Rentenalter‘. Hinsichtlich Wohnen werden kleine Wohneinheiten gefordert. Grundsätzlich sollte Wohn- und Arbeitsbereich getrennt sein. Für den Freizeitbereich muß ein Maßnahmenkatalog noch diskutiert werden.“ (ebd.)

Notiz: Zum damaligen Zeitpunkt dominierte die Medizin im Umgang mit den Menschen mit Behinderung.

Generalbebauungsplan
Der neue Generalbebauungsplan sieht Folgendes vor:

„In der Endphase verbleiben danach in der Zentralanstalt ca. 650 Pflegebefohlene. Zur Zeit sind noch knapp 1.200 Pflegebefohlene in Alsterdorf. Zirka 100 Bewohner werden nach Schlump verlegt. Weitere ca. 100 Bewohner sind für Ochsenzoll vorgesehen (dieses Projekt rangiert an der Spitze der Prioritätenliste). Weitere ca. 160 Bewohner sind für ein Behindertendorf in den Vierlanden und ca. 120 Bewohner für ein Projekt in Bergstedt vorgesehen. Außerdem werden weitere kleinere Wohneinheiten gebildet (z. B. Schnelsen, Essener Straße/Ochsenzoll).“ (ebd.)

Leitungsstrukturen
Der Text führt weiter aus:

„Der Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stiftung AA [Alsterdorfer Anstalten] sowie die alte Satzung wird vorgelegt. Danach ist ein Stiftungsvorstand von mindestens 3 bis höchstens 5 Personen sowie ein Stiftungsrat mit Aufsichtsfunktionen vorgesehen. Die Besetzung des Vorstands muß noch beraten werden. Außerdem sind die Aufgaben des Vorstandes und die Kompetenzen der Leitungen der Teileinrichtungen festzulegen. Es wird beschlossen, einen Satzungsausschuß zu bilden.“ (ebd.)

Aufnahmeverträge, Heimordnung – ein Nein zur geschlossenen Anstalt
Der aktuelle Stand des Aufnahmeverfahrens:

„Aufgrund des neuen Heimgesetzes ist der Abschluß eines Heimvertrages zwischen gesetzlichem Vertreter und Einrichtung vorgesehen […] Eine eigentliche Heimordnung gibt es bislang in den AA [Alsterdorfer Anstalten] nicht. Es wird beschlossen, sowohl einen Heimvertrag als auch eine Heimordnung zu entwickeln.
Zum Thema geschlossene Anstalt wird übereinstimmend festgehalten, daß wir aus Gründen des Images keine geschlossene Anstalt sein sollten. Die Tendenz für Alsterdorf sollte auf ein freies Heim abzielen (Ausnahme wenige geschlossene Abteilungen). Bei Unterbringung in diesen Abteilungen wäre nachträglich ein Antrag beim Vormundschaftsgericht zu stellen. Es wird beschlossen, die Angelegenheit zunächst zwischen der Anstaltsärzteschaft abzusprechen, um dann anschließend über Fragen der geschlossenen Anstalt mit dem Vormundschaftsgericht zu verhandeln.“ (ebd.)

März 1980

Taschengeldpraxis für die Bewohnerinnen und Bewohner
Unter den Erziehungs- und Pflegedienstleitungen plädiert man für größere Transparenz in Richtung Individualität und effizientere Buchhaltung. Aus pädagogischen Gründen soll die Etablierung einer anstaltseigenen „Bank“ geprüft werden.

(vgl. Protokoll. Sitzung Erziehungs- und Pflegeleitungen vom 20.03.1980, ArESA BwB 160, Hamburg)

Das Projekt „Schlump“
100 Bewohner und Bewohnerinnen können in das neu eingerichtete Wohnheim in der Straße Beim Schlump ziehen, ein ehemaliges DRK-Krankenhaus, das zu Wohnzwecken hergerichtet wurde. Die Abteilung 32 [nur Frauen] zieht komplett dorthin. Aus Haus Bismarck ziehen acht Bewohner dorthin. Es sollen dort 80 Frauen und 20 Männer wohnen. Es entsteht ein „offenes Haus“ mit Ein- und Zweibettzimmern. (ebd.)

Mehr öffentliche Fernsprecher
Ulrich Heine, Vorstand, initiiert, auf dem Anstaltsgelände öffentliche Fernsprecher zu installieren. Die Erziehungs- und Pflegeleitungen werden Vorschläge machen. (ebd.)

Betreff: Kollegenkreis Alsterdorf
Die Leitung der Alsterdorfer Anstalten, gezeichnet Hans-Georg Schmidt, Vorstand, informiert darüber, dass seit einigen Monaten ein sogenannter Kollegenkreis Alsterdorf versucht,

„Vertretungsrechte für die Alsterdorfer Anstalten in der Öffentlichkeit wahrzunehmen. Der Kreis gibt Flugblätter und Informationshefte heraus. […] Die allermeisten Forderungen des Kollegenkreises werden seit Jahren von der Alsterdorfer Leitung selbst an den Hamburger Senat mit Nachdruck gestellt und sind zum Teil bereits schon verwirklicht. […] Wir arbeiten mit jedem gern zusammen, der sich für die Würde und Rechte der Behinderten sowie für ihre Förderung und Integration einsetzt.“ (ebd.)

In der Folge erscheinen einige Ausgaben der Zeitung des Kollegenkreises mit dem Titel „Wir helfen nach“. Der Titel macht eine kreative Anleihe an die in der Stiftung regelmäßig erscheinende Zeitschrift „Wir helfen in den Alsterdorfer Anstalten“.
In der Ausgabe Nr. 3 der Zeitung des Kollegenkreises schreiben die Verfasser*innen (vertreten durch Bernd Wolschke) in einem offenen Brief an den Vorstand, die Anstaltsleitung und die Mitarbeiter der Abteilung 55, an die Rechtsanwälte Kilger und Füllborn:

„Betrifft: Zeitung wir helfen nach Nr.2, Schreiben der Rechtsanwälte Kilger & Füllborn vom 3.2.82 GZ: 6/Sch/n… In der 2. Ausgabe unserer Zeitung Wir helfen nach haben wir uns schwerpunktmäßig mit den Wachsäälen in den Alsterdorfer Anstalten beschäftigt. Unser Ziel dabei war und ist, daß diese Wachsääle aufgelöst werden. Das endlich Schluß damit gemacht wird, die Bewohner, die nach den Anstaltsnormen als auffällig gelten, zusammenzusperren, ihre Probleme dadurch zu vervielfachen und ihr Verhalten zu psychiatrisieren. Welche zusätzlichen Schwierigkeiten aus der Zusammenballung von ‚auffälligen‘ Menschen entstehen, das wollten wir mit unseren Artikeln deutlich machen…Wir haben in den Alsterdorfer Anstalten die Erfahrung machen müssen, daß mit innerbetrieblichen Vorschlägen und Diskussionen allein sich nichts an den unmenschlichen Lebensbedingungen ändert. Dazu muß man schon laut und deutlich und öffentlich die Verhältnisse und die Verantwortlichen angreifen.“

(s. Kollegenkreis/Ev. Stiftung Alsterdorf [Hg.], Wir helfen nach, Zeitung des Kollegenkreises Nr. 3, ArESA 699, Hamburg)

Ein Rückblick auf die Arbeit des Kollegenkreises: „Hamburger Abendblatt Magazin Titelthema 7./8. September 2013“ und Chronik der 2010er Dekade.

April 1980

Aufteilung „männliches Gebiet“ in zwei Bereiche
Ab dem 1. Mai 1980 werden die Abteilungen Männlich I und Männlich II mit je einer neuen Leitung besetzt.

(vgl. Protokoll. Sitzung Erziehungs- und Pflegeleitungen vom 10.04.1980, ArESA BwB 160, Hamburg)

Belegung des Stadthauses Schlump
Pastor Hans-Georg Schmidt hat entschieden, dass die Abteilung 40, die bis jetzt im Haus Guter Hirte untergebracht ist, geschlossen zum Schlump auszieht. Aus Haus Bismarck sollen insgesamt 20 Bewohnerinnen und aus Abteilung 32 19 Bewohnerinnen umziehen. Der Umzug soll voraussichtlich im September 1980 abgeschlossen sein. Über die Besetzung der dann noch freien 32 Plätze werden die Leitungen des Erziehungs- und Pflegedienstes Mitte/Ende Mai 1980 beraten. Es wird beschlossen,

„daß die Abt. 34 auf die freiwerdende Abt. 40 im Guten Hirten umziehen soll. Es wird weiter beschlossen, daß Abt. 28 wegen der Behinderungsgrade ihrer Bewohner nicht für einen Umzug zum Schlump in Betracht kommt.“ (ebd.)

Notiz: Die Abteilungen mit geraden Zahlen waren reine Frauenabteilungen, die Abteilungen mit ungeraden Zahlen waren reine Männerabteilungen.

Statt „Pflegehelfer“ jetzt „ATE“
Anstelle der Bezeichnung Pflegehelfer sollen die Angestellten ab 1. Mai 1980 die Bezeichnung Angestellte in der Tätigkeit eines Erziehers tragen. (ebd.)

Sozialversicherung für alle Beschäftigten in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfB)
Ab 1. Mai 1980 werden alle Beschäftigten der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfB) sozialversichert arbeiten. Es soll geprüft werden, ob eine Nachversicherung ab 1. Juli 1975 möglich ist. (ebd.)

Ausgelagerte Wohnplätze
Ab 1. April 1980 stehen zwei Wohnungen in der Hudtwalckerstraße zur Verfügung. Die Leitungen des Erziehungs- und Pflegebereiches erwägen, die zweite Wohnung gemischt-geschlechtlich zu belegen. (ebd.)

Beauftragter für Außenwohngruppen – ja oder nein?
Die Konferenz der Außenwohngruppenleiterinnen und -leiter soll darüber befinden, ob es die Position Beauftragter für Außenwohngruppen geben soll. (ebd.)

Ausweitung der WfB und Ausweitung der Zahl der WfB-Beschäftigten
Ulrich Heine als Vorstand und der Leiter der Werkstatt für Behinderte informieren über die Einbeziehung aller Arbeitsplätze in Werkstatt, Regiebetriebe und (Wohn-)Abteilungen. Zur weiteren Umsetzung wird eine fünfköpfige AG eingesetzt, bestehend aus dem Leiter der Werkstatt für Behinderte, drei Leitungen des Erziehungs- und Pflegedienstes (EP) plus einem Abteilungsleiter aus den jeweiligen Gebieten.

(vgl. Protokoll. Sitzung Erziehungs- und Pflegedienstleitungen vom 17.04.1980, ArESA BwB 160, Hamburg)

Notiz: Regiebetriebe sind Betriebe in der zentralen Verwaltung und Versorgung, wie z. B. Polsterei, Wäscherei, Küche. Mit dem Begriff Gebiete sind die ehemaligen Heimbereiche gemeint, wie z. B. Männlich II, Weiblich II, Kinder- und Jugendbereich u. a.

Neue Außenwohngruppen
Die Bildung von Außenwohngruppen soll weniger dem Zufall überlassen werden. Es soll „verantwortliche Planung“ einsetzen. Die Erziehungs- und Pflegedienstleitungen beschließen, welche Bewohnerinnen und Bewohner für andere, sprich neue Wohnformen in grundsätzlicher Weise geeignet sind. (ebd.)

Eine weitere Außenwohngruppe
Im Bereich von Oberschwester Helga (Weibliches Gebiet) wird eine weitere Außenwohngruppe mit sieben Bewohnerinnen in Fuhlsbüttel realisiert. (ebd.)

Mai 1980

Zusatzausbildung für Erzieherinnen, Krankenpflegerinnen und Kinderpflegerinnen
Der Leiter der Heilerzieherschule der Alsterdorfer Anstalten referiert über Planungen einer Zusatzausbildung für Erzieherinnen, Krankenpflegerinnen und Kinderpflegerinnen; mit jeweils 800 Unterrichtsstunden. Es soll zum 1. August 1980 begonnen werden. Die Priorität soll bei den Leitungskräften liegen.

(vgl. Protokoll. Sitzung der Erziehungs- und Pflegedienstleitungen vom 12.05.1980, ArESA BwB 160, Hamburg)

Juni 1980

Eigener Erziehungs- und Pflegebereich für Außenwohngruppen
Die Erziehungs- und Pflegedienstleitungen unterbreiten dem Vorstand den Vorschlag, dass die bis jetzt gegründeten Außenwohngruppen weiterhin den jeweiligen Erziehungs- und Pflegebereichen zugeordnet bleiben.

„Für alle noch zu gründenden Außen-Wohngruppen und ähnliche Wohnformen – mit Ausnahme des Kinder- und Jugendbereiches – soll ein eigenständiger Erziehungs- und Pflegebereich eingerichtet werden, der in der Leitung möglichst mit einem Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung besetzt werden sollte.“

(s. o.)

August 1980

Erarbeitung eines Wohnstandards für die Bewohnerinnen und Bewohner des Zentralgeländes

„Es wird für erforderlich gehalten, daß […] Vorstellungen über den Wohnstandard entwickelt werden, die dem allgemeinen Lebensstandard entsprechen sollen, so wie dies auch in dem Heimvertrag der Anstalten zum Ausdruck kommt. Es wird dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus OS Helga sowie [die Mitarbeiter] Grosse, Pomplun und Czerwionka besteht [Leitungen im Erziehungs- und Pflegedienst].“

(s. Protokoll. Sitzung der Erziehungs- und Pflegedienstleitungen vom 28.08.1980, ArESA BwB 160, Hamburg, S. 1)

Das Ergebnis soll nach Verabschiedung durch die Erziehungs- und Pflegedienstleitungen als Diskussionsvorlage der Anstaltsleitung zugeleitet werden.

Umstellung des Bekleidungssystems
Weiterhin heißt es im Protokoll vom 28. August 1980:

„Laut Auskunft von Herrn Heine (Vorstand) sei bei den jetzt abgeschlossenen Pflegesatzverhandlungen die Frage einer Umstellung des Bekleidungssystems von Spenden auf Neueinkauf gemäß BSHG nicht angesprochen worden, weil dazu die richtigen Ansprechpartner fehlten. Herr Heine wird aber Herrn Lorenz, den Leiter des Landesamtes für Rehabilitation, in dieser Angelegenheit kontaktieren.“ (ebd.)

Notiz: Bisher leben die Bewohnerinnen und Bewohner ausschließlich von Kleiderspenden.

Umgang mit öffentlich geäußerter Kritik bei Auslagerung von Wohngruppen
Es besteht bei den Erziehungs- und Pflegedienstleitungen Übereinstimmung, dass die vom Fortbildungsreferenten in den Alsterdorfer Anstalten auf einer externen Veranstaltung öffentlich geübte Kritik hinsichtlich der Desorganisation bei der Auslagerung von Wohngruppen nicht unwidersprochen hingenommen werden kann. (ebd.)

Oktober 1980

Aktenführung
Die Pflegedienstleitungen bemängeln in einer Konferenz, dass ihnen im Unterschied zu anderen Einrichtungen keine Bewohnerakten zur Verfügung stehen und sie sich ausschließlich auf ihre eigenen Beobachtungen stützen können und dass von daher viele Pannen entstehen. Im Protokoll heißt es:

„Als Beispiele werden die Taschengeldverwaltung, die Problematik um Schwerbehinderten-Ausweise, die Sozialversicherung, die Unterbringungsbeschlüsse und die berufliche Eingliederung genannt. Außerdem gibt es keinerlei Informationen über Diagnosen und Anamnesen. Eindeutig wird festgestellt, daß die Hauptakten für unsere Bewohner bei den Erziehungs- und Pflegeleitungen geführt werden müssen.“

(s. Protokoll. Pflegeleiter-Konferenz vom 09.10.1980 und 10.10.1980, ArESA BwB 159, Hamburg)

Notiz: Zu dem Zeitpunkt werden die Bewohnerakten von den Ärzten geführt und auch bei ihnen gelagert.

Zum Selbstverständnis der Erziehungs- und Pflegeleitungskonferenz
Die Konferenz der Erziehungs- und Pflegedienstleitungen umfasst die Gesamtheit der Leitungen in diesem Bereich und bestimmt einen Koordinator, der gegenüber der Anstaltsleitung die in der Konferenz erarbeiteten Beschlüsse und Meinungsbildungen vertritt. Zur Begründung heißt es im Protokoll der Konferenz vom 10. Oktober 1980:

„In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, daß viele Konfusionen durch unklare Kompetenzregelungen zustande kommen und dringend die Errichtung der Teilanstaltsleitung […] nötig ist.“ (ebd.)

Erziehungs- und Pflegedienstleitungen fordern Verlängerung des Aufnahmestopps
Aus Sicht der Erziehungs- und Pflegedienstleitungen soll der Aufnahmestopp von neuen Klientinnen und Klienten unbedingt beibehalten werden.

„Eine Aufhebung oder Lockerung des Aufnahmestopps sollte erst dann erfolgen, wenn alle unsere Bewohner angemessen untergebracht sind und abzusehen ist, wann Entlastungen durch die Ersatzbauten und Behindertendörfer zu erwarten sind.“

(s. Schreiben der Erziehungs- und Pflegedienstleitungen an Direktor Pastor Schmidt, 21.10.1980, ArESA BwB 159, Hamburg)

Dezember 1980

Fortsetzung der Heilerzieherhelfer-Ausbildung
Die Erziehungs- und Pflegedienstleitungen (EPL) stimmen darin überein, die Heilerzieherhelfer-Ausbildung im September 1981 fortzusetzen und einen neuen Kurs anzubieten. Ihrer Meinung nach können die Alsterdorfer Anstalten es sich nicht leisten, auf diese Gruppe potenzieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzichten.

(vgl. Protokoll. 36. Sitzung der EPL-Konferenz vom 11.12.1980, ArESA BwB 159, Hamburg)